Die Besteuerungsgrundsätze variieren wesentlich zwischen den Staaten. Daher ist es nahezu unmöglich, etwas zu sagen, das universell nützlich sein wird. Es ist dem Einkommen, welches durch Kapitalgewinne erzeugt wird, gemein, nicht besteuert zu werden bis zu dem Tag, an dem die Anlage tatsächlich verkauft wird und manchmal nicht einmal dann. Nordamerikanische Hauseigentümer merken dies gewöhnlich, wenn Sie Ihren persönlichen Wohnsitz verkaufen, dass dabei entstehende Kapitalgewinne von der Besteuerung ausgenommen sind. Es scheint so, dass andere Länder Hausverkäufe anders behandeln und solche Gewinne besteuern. Beispielsweise besteuern deutsche Behörden solche Gewinne nur dann, wenn man das Eigentum weniger als zehn Jahre innehatte.